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Fakultät Physik

Interview mit Carsten Westphal

Um Carsten Westphal etwas besser kennenzulernen, haben wir ihm eine paar Fragen gestellt:

Was ist eine Vertrauensperson? Gibt es etwas, was Sie als Vertrauensperson auszeichnet?

Im Wissenschafts- und Forschungsbetrieb kann es vorkommen, dass Prozesse nicht konform mit den „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ sind, welche im Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft beschrieben sind.  Für solche Fälle ist ganz klar die Ombudsperson der TU Dortmund zuständig. 

Es kann neben solchen Fällen auch Gesprächs- und Beratungsbedarf entstehen, die nicht in die Zuständigkeit der Ombudsperson fallen.  Dieses können zum Beispiel Missverständnisse oder Konflikte innerhalb einer Arbeitsgruppe zwischen Betreuer*innen und Betreuten sein.  Hier bietet die Fakultät eine Vertrauensperson als Ansprechpartner*in als Schlichtungsstelle an, ganz im Sinne der Prinzipien zur wirksamen Karriereunterstützung.

Foto of Carsten Westphal © Carsten Westphal

Eine Vertrauensperson ist zuerst einmal unparteiisch und soll im Fall einer (empfundenen) ungerechten Behandlung oder bei einem sich abzeichnenden Konfliktfall als erste beratende Kontaktstelle genutzt werden.  Die Vertrauensperson ersetzt nicht die Ombudsperson, sondern soll diese entlasten bzw. beraten, ob im Fortgang die Ombudsvertretung zuständig ist.  Sollte im Fortgang einer Beratung, egal zu welchem Zeitpunkt, der Eindruck entstehen, dass die Beratung nicht unparteiisch ist, ist das Vertrauensverhältnis nicht weiter als Basis für die Beratung geeignet. Es müssen dann andere Wege wie eine andere Vertrauensperson oder die Ombudsperson als Alternative in Betracht gezogen werden.
Ich war sehr lange Zeit als Studiendekan in der Fakultät Physik tätig und habe daher über die Jahre viele Facetten kennengelernt, die neben einem Studium gemäß dem regulärem „Menüplan“ auftreten können.  Ich denke, dass diese Erfahrung auch in Zukunft nützlich ist und stelle die gerne, falls gewünscht, in einer Beratung als Hilfe zur Verfügung.

Mit welchen Anliegen kann ich zu Ihnen kommen?

Im Fall einer (empfundenen) ungerechten Behandlung entsteht dieser Eindruck meist nicht grundlos.  Als dritte, unparteiische Person kann die Vertrauensperson diese Gründe mit etwas mehr Abstand bewerten als die direkt betroffene Person.  Ihre Anliegen können aus sehr vielen unterschiedlichen Bereichen kommen, eine explizite Aufzählung hier wäre sicher nicht vollständig.  Ich kann hier nur sagen, wenn Sie meinen, dass ein Gespräch hilft, dann kommen Sie einfach vorbei oder wir vereinbaren ein ZOOM-Termin.  Ob die Vertrauensperson das Anliegen klären kann, oder ob da besser die Ombudsperson zuständig ist, haben wir schnell geklärt. 

Woran erkenne ich, dass sich meine Betreuungsperson mir gegenüber nicht fair verhält? Was kann ich diesem Fall tun?

Ob ein nicht faires Verhalten vorliegt, lässt sich nur im Einzelfall besprechen.  Wichtig ist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuungsperson und betreuter Person ungestört ist.  Wenn sich der Eindruck ergibt, es stimmt da nicht ganz, dann sollte möglichst rasch ein Gespräch erfolgen: entweder zwischen den Beteiligten selber, oder zuerst mit der Vertrauensperson.  Ziel ist es, eine gute Arbeitsatmosphäre zu erhalten.

 

Meine Betreuungsperson hat sich nicht fair verhalten, aber ich möchte auch niemanden anschwärzen. Wie kann ich sicher sein, dass ich meine Situation nicht verschlechtert, wenn ich mit Ihnen spreche?

Wie eingangs erwähnt: die Vertrauensperson der Fakultät ist unparteiisch und selbstverständlich verschwiegen.  Nur so funktioniert ein vertrauensvolles konstruktives Gespräch.  Ich versetze mich dazu in die Lage einer Person, die die Vertrauensperson kontaktiert:  was wird diese Person von mir erwarten?  Eine neutrale Position, Verschwiegenheit, einen konstruktiven Hinweis für das Anliegen, und bei komplexeren Fällen die Empfehlung, die Ombudsperson zu kontaktieren.

Wie erreiche ich Sie am besten?

Ganz einfach: Per email, oder per Telefon, oder direkt im Büro vorbeikommen.